Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.04.1980 - 20 W 11/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,14882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor …
Grundsätzlich sind derartige öffentlich-rechtliche Gestattungen für die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander nicht maßgebend (vgl. Senat OLGZ 1980, 416); sie können deshalb auch nicht dazu führen, dass eine im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander aus wohnungseigentumsrechtlichen Gründen unzulässige Nutzung zulässig wird. - OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08
Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung
Derartige öffentlich-rechtliche Gestattungen können für die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander nicht maßgebend sein (vgl. Senat OLGZ 1980, 416); sie können deshalb auch nicht dazu führen, dass eine im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander aus wohnungseigentumsrechtlichen Gründen unzulässige Nutzung zulässig wird. - OLG Frankfurt, 23.04.1997 - 20 W 135/97
Bestimmtheitsgrundsatz bei Aufteilung in Wohnungseigentum
In der Sache haben die Vorinstanzen mit Recht angenommen, daß das Grundbuchamt gemäß §§ 3, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2 WEG bei der Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum prüfen muß, ob der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt ist (OLG Frankfurt am Main OLGZ 1980, 416 = Rpfleger 1980, 391; OLG Köln NJW-RR 1993, 204 = ZMR 1992, 511 = MittRhNotK 1992, 219 = WEM 1993, 76; BayObLG Rpfleger 1993, 335;… KEHE/Ertl/Albrecht a.a.O. Einl. E 11;… Weitnauer/Weitnauer WEG 8. Aufl. § 7 Rn 19, 20).